Letztlich ist es deine Pflicht, deine:n Partner:in über alles zu informieren, was er:sie über deinen jetzigen STI-Status wissen sollte, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Und wenn du das Thema ansprichst, bevor ihr Sex hattet, hast du die Person schließlich auch ...
Bei der unmittelbaren und der mittelbarem Benachteiligung i.S.d. § 3 AGG ist eine Rechtfertigung der Benachteiligung möglich. Bezüglich des Geschlechts greifen jedoch nur § 8 I AGG - Zulässige unterschiedliche Benachteiligung wegen beruflicher Anforderung - oder die zulässige...