[24] Die heute in der Bundesrepublik weitgehend akzeptierten Wahlrechtsgrundsätze seien das Ergebnis einer langen Entwicklung. Zum Beispiel war nach Christian Meier der heute gültige Grundsatz des Wahlgeheimnisses von Wahlen im Paulskirchenparlament nicht anerkannt. Liberale hätten damals die ...