PHARMAFORUM Verordnung ohne Genehmigungsvorbehalt Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg Seit 2017 dürfen Ärzte Cannabis-Blüten und -Extrakte für schwerkranke Patienten auf BtM-Rezept verordnen. Für die Erstat- tung durch die GKV muss ein Antrag ge- stellt werden, in dem die Ärztin ...