Gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Nr. 52 Buchst, b der Anl. 2 zum UStG unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von orthopädischen Apparaten und anderen orthopädischen Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer ...
§ 14 Abs. 4 UStG: In Absatz 4 wird festgeschrieben, welche Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss. § 14 Abs. 5 UStG: Absatz 5 legt fest, dass die in Absatz 1 bis 4 festgelegten Regelungen auch dann gelten, wenn Unternehmer/innen für noch nicht erbrachte Lieferungen oder Leistung...
§ 14 Abs. 4 UStG: In Absatz 4 wird festgeschrieben, welche Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss. § 14 Abs. 5 UStG: Absatz 5 legt fest, dass die in Absatz 1 bis 4 festgelegten Regelungen auch dann gelten, wenn Unternehmer/innen für noch nicht erbrachte Lieferungen oder Leistung...
§ 14 Abs. 4 UStG: In Absatz 4 wird festgeschrieben, welche Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss. § 14 Abs. 5 UStG: Absatz 5 legt fest, dass die in Absatz 1 bis 4 festgelegten Regelungen auch dann gelten, wenn Unternehmer/innen für noch nicht erbrachte Lieferungen oder Leistung...
§ 14 Abs. 4 UStG:In Absatz 4 wird festgeschrieben, welche Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss. § 14 Abs. 5 UStG:Absatz 5 legt fest, dass die in Absatz 1 bis 4 festgelegten Regelungen auch dann gelten, wenn Unternehmer/innen für noch nicht erbrachte Lieferungen oder Leistungen...