die Dienstleistungen erbringen oder in denen bestimmte freie Berufe ausgeübt werden (außer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte), von der USt. befreit, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr 36.800 EUR im Jahr 2023 oder 39.000 EUR im Jahr 2024 nicht übersteigt. Bei...
So sind etwa Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen oder in denen bestimmte freie Berufe ausgeübt werden (außer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte), von der USt. befreit, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr 36.800 EUR im Jahr 2023 oder 39.000 EUR im Jahr 2024 nicht übersteigt. ...
von der USt. befreit, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr 36.800 EUR im Jahr 2023 oder 39.000 EUR im Jahr 2024 nicht übersteigt. Bei Unternehmen, die gewerblich oder im Wohnungswesen tätig sind, darf der Umsatz 91.900 EUR im Jahr 2023 oder 101.000 EUR im Jahr 2024 nicht überschreiten. ...
von der USt. befreit, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr 36.800 EUR im Jahr 2023 oder 39.000 EUR im Jahr 2024 nicht übersteigt. Bei Unternehmen, die gewerblich oder im Wohnungswesen tätig sind, darf der Umsatz 91.900 EUR im Jahr 2023 oder 101.000 EUR im Jahr 2024 nicht überschreiten. ...
von der USt. befreit, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr 36.800 EUR im Jahr 2023 oder 39.000 EUR im Jahr 2024 nicht übersteigt. Bei Unternehmen, die gewerblich oder im Wohnungswesen tätig sind, darf der Umsatz 91.900 EUR im Jahr 2023 oder 101.000 EUR im Jahr 2024 nicht überschreiten. ...
von der USt. befreit, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr 36.800 EUR im Jahr 2023 oder 39.000 EUR im Jahr 2024 nicht übersteigt. Bei Unternehmen, die gewerblich oder im Wohnungswesen tätig sind, darf der Umsatz 91.900 EUR im Jahr 2023 oder 101.000 EUR im Jahr 2024 nicht überschreiten. ...
von der USt. befreit, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr 36.800 EUR im Jahr 2023 oder 39.000 EUR im Jahr 2024 nicht übersteigt. Bei Unternehmen, die gewerblich oder im Wohnungswesen tätig sind, darf der Umsatz 91.900 EUR im Jahr 2023 oder 101.000 EUR im Jahr 2024 nicht überschreiten. ...
von der USt. befreit, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr 36.800 EUR im Jahr 2023 oder 39.000 EUR im Jahr 2024 nicht übersteigt. Bei Unternehmen, die gewerblich oder im Wohnungswesen tätig sind, darf der Umsatz 91.900 EUR im Jahr 2023 oder 101.000 EUR im Jahr 2024 nicht überschreiten. ...