11. Werkzeugmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei benachbarten Teilschlitten ein erster Teilschlitten (26) Verbindungselemente (36) und ein zweiter Teilschlitten (28) angepaßte Verbindungselemente (38) aufweist, welcher miteinander fixierbar sind...