Reichstags in der Nacht vom 27. zum 28. Februar 193322 war der Anlass gegeben, mit einer weiteren Notverordnung des Reichspräsidenten „Zum Schutz von Volk und Staat"23 sämtliche Grundrechte der Weimarer Reichs- verfassung außer Kraft zu setzen und zum offenen Terror überzugehen....