erforderlich undein besonders schwerer Fall scheidet aus (§§ 263 a Abs. 2, 263Abs. 4, 243 Abs. 2 StGB).4. Konkurrenzrechtlichbesteht zwischen dem Diebstahl ei-ner Debit-Karte und ihrer späteren Nutzung am Bankomatenoder im POS-Verfahren Tatmehrheit, da Geschädigter der Ab-...