schriftüberdenVersendungskauf(§447) unanwendbar.Darüber hinaus bestünde eine weitere Konsequenzdarin,daß dieAGB-KlauselnderVersandhäuser hin-sichtlichihrer Konformitätmit dengesetzlichen Vor-schriftendesKaufsaufProbe(S§495f.)einer Inhalts-kontrollegem.§§9—11AGBG unterliegen.Nunbegre...