2§ 19 MB/KK 2009 undseine Normvorgänger sichern durch ein Wechselrecht in den Standardtarif den Zugang zudiesem kostengünstigen Tarif für bestimmte VN. Damit tragen sie den Vorgaben des § 257Abs. 2a SGB V Rechnung.2Ab dem 1.7.1994 waren Unternehmen der PKV verpflichtet, den ...