Über das jeweilige Abstimmungs- ergebnis im Rat erhalte der gesetzgebende Landtag „ein deutliches Bild von der Meinung der Bevölkerung", so dass er diese in seine „abwägenden Überlegungen, was nun hier dem allgemeinen Wohle dienlich" sei, einbeziehen konnte.45 Kurz vor Begin...