denn in Rom war die Rechtsprechung der curuli-schen Aedilen, wie man weiß, auf einige Fälle von Haftung aus Sklaven- und Vieh-verkauf beschränkt21. Man könnte sich vorstellen, daß in großen Städten miteinem großen Prozeßanfall die Duovirn von Bagatellfällen en...
Bisherige Untersuchungen zu diesem Gegenstand waren fragmentarisch; es handelte sich meist nur um Anmerkungen im Zusammenhang mit dem Cthulhu-Mythos und den „Alten Göttern“ oder auch mit Lovecrafts „Rassendenken“ und seiner Furcht vor Überfremdung durch nicht-angelsächsische Einwand...