45. Bedienvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bedienphase in der Statusreihe (102) Handlungsanweisungen oder vorübergehend Hilfeinformationen an Stelle der Steuergrößeneinträge und eventuell auch der sonst dort stehenden Uhrzeit oder nebe...