1 S. 2 SGB II Sozialgeld[52] erhalten, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). (2) Leistung für Unterkunft und Heizung Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden gemäß § 22 Abs. 1 S....