19) Nach aktuellem Recht kann das Verfahren nicht mehr gegen den Willen des Herstellers durchgeführt werden; zunächst war in § 137 h Abs. 1 S. 1 SGB V lediglich von einem „Benehmen" mit dem Hersteller die Rede (vgl. Art. 1 Nr. 79 TSVG v. 6. 5. 2019...