5 Abs. 2 UN-BRK und dem Benachteiligungs- verbot des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG. Art. 25 S. 1 UN-BRK statuiere nach seinem Wortlaut ausdrücklich das Recht von Menschen mit Be- hinderungen auf ein „Höchstmaß an Gesundheit", wobei gemäß S. 3 Buchstabe...