Die Feststellung, ob Personen erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, obliegt gemäß § 44 a SGB II der Agentur für Arbeit. c) Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand gemäß § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I dort, wo er sich unter Umständen aufhält...