Der Gesamtbetrag wurde auf maximal 10.000 € je Wohngruppe beschränkt. Um die Inanspruchnahme dieser Leistung der Pflegeversicherung zu fördern, wurde die Anschubfinanzierung mit dem PSG I entfristet und entbürokratisiert. Die Umbaumaßnahmen können nun auch schon vor Gründung ...
2 S. 1 Nr. 1 SGB II ein Grundfreibetrag für jede volljährige Person in Höhe von 150 € je vollendetem Lebensjahr, mindestens aber 3.100 €, berücksichtigt wird.[48] Die Feststellung, ob Personen erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, obliegt gemäß § 44 a SGB II der...