Die Rechtsgrundlage bildet auch hier das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG). Es handelt sich um eine repräsentative Quotenstichprobe, an der 8 000 Haus-halte fast aller sozialen Gruppierungen teilnehmen. Ausgenommen sind Haus-halte von ...