Demnach haben erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 Jahren bis zur in § 7a genannten Altersgrenze (zwischen 65 und 67 Jahren) einen Anspruch auf Leistungen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:26 - hilfebedürftig sind27 (nach § 9 SGB II ist hilfebedürftig, wer ...