über Schulter und Füßegeschüttet haben soll. Die Klägerseite verkenntnämlich, daß die Schmerzensgeldforderung gegen-über der beklagten Reiseveranstalterin deren delik-tische Haftung voraussetzt. Dies ist in der Recht-sprechung anerkannt für Fälle der Verletzung derVerkehrs...