Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden der Terminus „asylfeindliche Straftaten“ für Straftaten verwendet, die sich gegen „jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel, d. h. bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen...