Zweiter Abschnitt Sachen Dritter Abschnitt. Vierter Abschnitt Fristen Termine Fünfter Abschnitt Verjährung Sechster Abschnitt Ausübung -er Rechte Selbstverteidigung Selbsthilfe Siebenter Abschnitt Sicherheitsleistung Zweites Buch Recht der SchrridVe^ältnisse Erster Abschnitt Inhalt der Schuld...
Sachen.§§88—9329fürAusübungderMilitärhoheitimGegensatzzumilitärstskalischr»Anordnungen(RG.55,171),fürAusübungderWegepolizeiimGegensatzzurWegeunterhaltung(IW.04,353,sieheauchRG.78,327).»)DieZulässigkeitkannfürdieim§15Nr.3EGZPO.(vgl.EG.z.G.betr.ÄnderungenderZPO.Art.II)beze...
Im Anschluss an die oben genannten Regelungen finden sich jedoch einige verwirrende Vorschriften der ZPO und des Kollosionsrechts, die dem „BGB AT“ hinzugefügt worden sind. Dies lässt sich einfach erklären. Als das Gesetz AGZR am 12.04.1986 verkündet wurde, gab es noch keine ...
(zudenenbeimReicheauchdiemittelbarenReichsbeamtenzuzählensind),ohneUnterschied,obsiealsverfassungsmäßigeVertreteranzusehensind.DieErsatzpflichtdesReichesusw.gehthiernachweiteralsnach§31.AlsAusübungderöffentlichenGewaltimSinnedervorbezeichnetenGesetzeistjedeAmtsausübunganzusehen,dieöffentlich-recht...
dass die §§ 929 ff. BGB lediglich den Eigentumserwerb vonbeweglichen Sachen regeln. Gemäß § 90 BGB sind Sachen im Rechtssinne nurkörperliche Gegenstände, wobei von diesem Begriff nicht nur feste Gegen-stände, sondern auch körperlich abgrenzbare Substanzen wie z.B. in fest...
For more information seehttps://www.degruyter.com/how-access-works Showing a limited preview of this publication: 160II.Abschnitt:Sachen.ZweiterAbschnitt.Sachen.ZweiterAbschnitt.Sachen.1.Gegenstand,Sache.DerAusdruck„Gegenstand"bezeichnetnachdemBGB.sowohlSachenalsRechte,derAusdruck„Sache"nureinenkör...
Dritter Abschnitt. Hinterlegung anderer als der im ersten Abschnitte bezeichneten Sachen was published in Die Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 in der Fassung des Preussischen Ausführungsgesetzes zum BGB on page 107.
Pfandrecht, Begriff§1204Anm. 1ist, ohne grobe Fahllässigkeit unbekannt geblieben, so wird dieses neue Pfandrecht durch das älterenicht beeinträchtigt (RG 77,1; Warn 1913 Nr 16; vgl. §1262). Wegen der Schiffsgläubiger-rechte im Sinne des § 754 HGB: RG 81, 283; Warn 1913...
überVerkehrsunfähigk.vonS.enthältdasBGB.nicht;überBerkehrsentziehungausGründendesöffentl.R.entscheidetdasLandesrecht.Sachen.§90*Sachen^imSinnedesGesetzessindnurkörperliche-GegenständesE.I,778;II,77a;III,86.1.RureinheitlicheS.;BegriffsbesttmmunggiltfürLandesrechtnur,soweitdiesdortge...
(vglnamentlichEGArt67,196).DieGegenstände,welchederZwangsvollstreckungindasunbeweglicheVermögenunterliegen,sinddurchZPO§864reichsgesetzlichbestimmt.Dazugehören,außerdenGrundstückenunddenbezeichnetenBerechtigungen,auchdieimSchiffsregistereingetragenenSchiffe,dieimübrigenbeweglicheSachensind.2....