Beachte: Für den Anspruch auf die Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung muss die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung des Verstorbenen erfüllt sein. Anspruch nach altem Recht?: Im Jahr 2002 gab es eine Gesetzesänderung, die folgendes für dich bedeutet:...