Einkünfte aus Vermögenseinkommen, aus privaten Lebensversicherungen, Betriebsrenten und Zusatzversorgungen nicht angerechnet. Beim neuen Recht wird ein Zuschlag wegen Kindererziehung geleistet. Wenn du die folgenden Fragen mit Ja beantworten kannst, steht dir die Witwenrente nach altem Recht zu....