mit Ausnahme weniger Berufsgruppen gilt hierbei das 60. Lebensjahr als Grenze. Zudem müssen mindestens 70 Prozent des Guthabens als lebenslange Rente ausbezahlt werden, für eine einmalige größere Kapitalauszahlung gelten 30 Prozent des Vorsorgevermögens als Höchstgrenze. Nur bei einer...