Die hierunter stehenden Bestimmungen gelten für elektrische Starkstromanlagen1), oder Teile solche2), mit Ausnahme von im Erdboden verlegten Leitungsnetzen3), elektrischen Straßenbahnen und straßenbahnähnlichen Kleinbahnen4), Fahrzeugen über Tage4) und elektrochemischen Betriebsapparaten...