ist aber inkorrekt. Ein„Rechtsanwalt“ist ein Volljurist, der beide Staatsexamina erfolgreich absolviert hat. Zudem muss er bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Zulassung beantragen. Nur Rechtsanwälte dürfen als Verteidiger vor Gericht auftreten. Auf rechtsanwalt.com finden Sie nur ...