wenn diesim Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, gilt auch für die KG, denn er istAusdruck der allgemeinen Geschäftsführerpflichten (Rdnr. 18), und diese habenbei der GmbH & Co. KG Schutzwirkungen auch für die KG (§ 43 Rdnr. 425).Anzuraten ist jedoch eine besondere gesellsc...