Zweiter Beratungsgegenstand: Der Schutz der Allgemeinheit und der individuellen Rechte durch die polizei- und ordnungsrechtlichen Handlungsvollmachten der Exekutive 1. Bericht von Professor Dr. Hans-Uwe Erichsen, Bochum A. Vorbemerkungen Inhalt Seite 172 B. Die Bedeutung des allgemeinen Ordnungs...
In diesem Arbeitskreis diskutieren wir mit anderen Unternehmen –über Herausforderungen, aktuelle Fragen, Erfahrungen und erfolgreiche Ansätze bei der Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt. Wozu wir uns verpflichten: Leitprinzipien, Charta und Gesetze Unsere Menschenrechtscharta orienti...
Der erste Themenkreis „Schutzaufgaben und Schutzgüter der Polizei und Ordnungsverwaltung" sollte am Anfang stehen, an zweiter Stelle der Themenkreis „Handlungsbefugnisse und Handlungspflichten der Polizei und Ordnungsverwaltung" und an dritter „Adressaten und Mittel des polizei- und ordnung...
Leistungsweigerung als gegen Treu und Glauben geschehen zu erklären, obwohl „die Umstände“, etwa die Zwangslage durch Bindung an die Preise eines Verkäuferverbandes oder die Rücksicht auf die Kundschaft Dritter dem Schuldner, der die Leistung weigert, dieses Verfahren zur Pflicht ...
Wozu wir uns verpflichten: Richtlinien und gesetzliche Anforderungen Unser Ziel ist es als verantwortungsvolles Unternehmen alle internationalen Leitlinien und Standardverfahren zu beachten. Dies sind beispielsweise die Leitlinien der Internationalen Konferenz zur Harm...
Nach An- sicht Bonns begründeten die beiden Menschenrechtspakte keine Rechtsansprüche des Einzel- nen gegenüber dem Staat, etwa das Recht auf Arbeit (Artikel 6 des Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), sondern stellten „lediglich Rechtspflichten der Vertragsstaaten ...
Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere Ansätze, Maßnahmen und Ergebnisse der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht: Jährlich fassen wir diese Informationen in unserem Nachhaltigkeitsbericht zusammen. Zudem sind wir in Australien und in Großbritannien n...