BGB denkbar ist. Die von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur dominierte Einordnung der Rechtsbeziehung be- deutet im Ergebnis beispielsweise, dass der in Ulm (Baden- Württemberg) wohnende Notfallpatient auf der Grundla- ge eines Behandlungsvertrages notfallmedizinisch versorgt...