Profiling gilt somit jegliche polizeiliche Auswahlentscheidung, die sich alleine oder neben anderen Aspekten auf Merkmale wie „Rasse", Ethnie oder Hautfarbe stützt, wenn es dafür nicht im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte gibt (zum Bei- spiel eine Zeugenaussage zum Aussehen von Tatverdächt...
ALR hätte diese Vorschrift durch die preußische Verordnung, wegen ver- besserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden v. 26. 12. 1808 — Sammlung der f ü r die Königlich Preußischen Staa- ten erschienenen Gesetze und Verordnungen 1806—1810 S. 464 ff....