3. Aussprache und Schlußworte Der Schutz der Allgemeinheit und der individuellen Rechte durch die polizei- und ordnungsrechtlichen Handlungsvollmachten der Exekutive Vorsitzender (Isensee): Ich darf Sie begrüßen zu Beginn un- serer Aussprache über das verwaltungsrechtliche Thema. Der...
2.1.4 Die Münchner Stadtpolizei Anfang der 60er Jahre 2.1.4.1 Ihre Entstehung nach 1945 2.1.4.2 Die Ausbildung 2.1.4.3 Kultur und Stellung in der Gesellschaft 2.1.4.4 Der Umgang mit Protest und Menschenmassen 2.2 Zwischenergebnis - Erklärungsansätze für die Entstehung der "Schwabinger...
In diesem Prozess ist die EU mit den Problematiken konfrontiert worden, die sich aus der gleichzeitigen Förderung des Staatsbildungs- und des Mitgliedstaatsbildungs-prozesses und den daraus resultierenden spezifischen Handlungslogiken erge-ben. Im ersten Teil wird kurz auf die Rolle ...
Wenn auch die Landespol.Behörde nicht berechtigt ist, ihre Zuftandigkeit auf die ihr unterstellten Ortspol.Behörden zu Übertragen (DBG. Bd. 63 S. 80), so kann letztere doch an Stelle der ersteren tätig wer-den a) bei Gefahr im Berzuge, b) zur Bor-bereitung, c) zur ...
der V. 67 (§ 224 Anm. 3). — In einigen Städten des Westens (Dortmund, Recklinghausen, Düsseldorf) bestehen Polizeischulen zur Ausbildung von städtischen Polizei-beamten Vf. 4. April 12 (MB. 86) u. zwei Vf. 12. Juli 13 (MB. 184). Google Scholar Eine dritte Befuguis ...