Zt. in Aachen, Altona, Berlin, Barmen-Elberfeld, Bielefeld (Erl. 6. Febr. 1926, MBliV. 138), Bitterfeld, Bochum-Witten (Erl. 24. Sept. 1925, MBliV. 989, 11. März 1927, MBliV. 293), Breslau, Dortmund-Hörde, Duisburg-Hamborn (Erl. 3. Febr. 1927 — MBliV. 132 —), Düs...
Vorstöße gibt es beispielsweise in Bremen und Berlin mit „Kontroll- Quittungen".87 Dies führt zu einer Reflektion der handelnden Beamt:innen über ihre Praxis, auch wenn es keinen Schutz vor vorgeschobenen Begründungen bietet. Dafür sollten entsprechend abgestimmte Formulare vor...
2 u. 3; Rudolf Schiedermair, Einführung in das bayerische Polizeirecht, München—Berlin 1961, S. 101. Das hier zu entwickelnde System schließt unmittelbar von der Aufgabe auf die Mittel. Es setzt Aufgabe, Zweck und Mittel in Relation. Dem Prin- zip des Vorbehalts des Gesetzes wird ...
Hempfer, Die nationalsozialistische Staatsauffassung in der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, Berlin 1974, S. 162 ff.; R. Echterhölter, Das öffentliche Recht im nationalsozialistischen Staat (Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus, Teil II, Stuttgart 1970),...
deutschen Wehrmacht in Berlin übernommen wurden (vgl. Abschnitt 8.1.4.3). 66 2 Innere Verwaltung - Allgemeines 2.1.1.2.5 Reichsamt für Landesaufnahme ZStA, Best. 15.16 Von der 1919 aus der preußischen Landesaufnahme und dem Sächsischen Topogra- phischen Büro entstandenen Behörde...