Gesetzliche Betreuer sind grundsätzlich nicht entscheidungsbefugt, da die Betreuung mit dem Tod endet, es sei denn, sie sind gleichzeitig Angehörige oder Zeuge eines mündlich geäußerten Willens des Spenders [5]. Cave Sollte bei dem Verstorbenen eine ungeklärte oder nichtnatür...
a Anterior, b Posterior, c links lateral, d rechts lateral, e Abdomen anterior, f Abdomen posterior 74 Die Anaesthesiologie 1 · 2023 Fazit für die Praxis Literatur 5 Die rechtlichen Grundlagen der Organspende sind verbindlich im Transplantationsgesetz, in den Richtlinien der Bundesärzte...