1 BGB zu, da die Kläger ihre Arztkostenin Höhe von 200,– DM nicht erstattet bekamen.§ 651 f Abs. 1 BGB umfaßt alle Nichterfüllungsschä-den, einschließlich aller Folgeschäden, die in einemursächlichen Zusammenhang mit dem Reisemangelstehen. Erfaßt werden somit ...
Der Gesetzgeber folgte dieser Vorgabe mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16.07.2009 (BGB1.Ⅰ 2009 S. 1959) und ließ für die Beiträge zur sog. Basiskranken- und Pflegeversicherung ab dem...
Der Klägerin stehen darüber hinaus gehendeMinderungs- und Schadensersatzansprüche nach den§§ 651 d, 651 f BGB nicht zu.Selbst wenn der Vortrag der Klägerin zu den Mängelnder Reise und ihre vergeblichen Versuche, diese wäh-rend der Reise der Beklagten oder dem örtlichen ...
1 BGB.Ein Mangel der Reise liegt nicht vor, da die Störung durchden unplanmäßigen Flugverlauf keinen Mangel darstellt,der zur Teilkündigung des zwischen den Parteien abge-schlossenen Reisevertrages gemäß § 651 e BGB berech-tigte und Schadensersatzansprüche auslöst (vgl. ...
651 cAbs. 1 BGB wegen verspätet ausgelieferten Ge-päcks nicht aus. Die Minderung beträgt 30 %des tagesanteiligen Reisepreises, wenn Besuchein Restaurants und im Theater wegen fehlenderangemessener Garderobe nicht möglich waren.2. Der Reiseveranstalter kann sich auf die Haf-tungsbeschr...
Showing a limited preview of this publication: Auch besteht kein Entschädigungsanspruch der Klägeringemäß § 651 f Abs. 2 BGB.§ 651 f Abs. 2 BGB setzt Verschulden des Reiseveranstal-ters voraus. Auswirkungen höherer Gewalt, auf deren Ein-tritt – insbesondere bei Naturkatastrop...
1 BGB ausgeschlossen.Ein Minderungsanspruch besteht allerdings hin-sichtlich des Minderungsbetrages, den das Gerichtauch dann anerkannt hätte, wenn die Klägerin einErsatzangebot angenommen hätte. Auch wenn dieKlägerin das Ersatzangebot angenommen hätte,wäre der Reisepreis wegen des ...
1 BGB ausgeschlossen.Ein Minderungsanspruch besteht allerdings hin-sichtlich des Minderungsbetrages, den das Gerichtauch dann anerkannt hätte, wenn die Klägerin einErsatzangebot angenommen hätte. Auch wenn dieKlägerin das Ersatzangebot angenommen hätte,wäre der Reisepreis wegen des ...
RRa 10/99193ReisevertragBGB), nicht jedoch der geltend gemachte Betrag inHöhe von insgesamt für beide Kläger 595,08 DM.Denn die Beklagte, die unstreitig die Rückzahlungdes Reisepreises bereits am Flughafen angekündigthatte, hat trotz der Aufforderung der Kläger durchdas Reisebüro ni...