Es besteht kein sachlicher Grund für ein vertragliches Verbot der Haltung jeglicher Tiere und für die darin gelegene Abweichung vom dispositiven Recht. Eine formularmäßige Verbotsklausel, die nicht klar zum Ausdruck bringt, dass sie sich nicht auf artgerecht in Behältnissen gehaltene...
24 Brüssel Ia-VO Ausnahmen vonactor sequi-tur forum reibegründeten und daher eng ausgelegt werdenmüssten.6Die Begriffe des Art. 24 BrüsselIa-VO dürften dahernicht weiter verstanden werden, alsesihr Zweck erfordere.7Was immer man von dieser Ausprägung des Grundsatzessin-gularia non ...