Die Überwälzung unbestimmter Erhaltungsarbeiten ist als Nebenbestimmung iSd § 879 Abs 3 ABGB und nicht als Hauptleistung zu qualifizieren. Die generelle Überwälzung der Erhaltung des Mietgegenstands auf den Mieter ist gröblich benachteiligend. Es besteht kein sachlicher Grund ...
2Brüssel Ia-VO5Sowohl der EuGH in ständiger Rechtsprechung als auch die Li-teratur gehen davon aus, dass Art. 24 Nr.1Alt.2 Brüssel Ia-VO dazu dient,„zwingende Vorschriften“zu Miete und Pachtam Belegenheitsortbeachten zu können.9Der EuGH verbindet1EuGH v. 16.11.2023–C-497/...