So-balddas Unternehmenjedo ch sei nenMitarbeitern ge-stattet, dieAnlagen (auch)zuprivaten Zwecken zu nut-zen,sollendieMitarbeiternachdenGesetzesmaterialienzum TKGzu„Dritten“ werden mitderFolge, dass dasFernmeldegeheimnis zu beachtenist.55BT-Drucks.13/3609 v. 30.1.1996, 53.CR5/2007311...