Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung können grundsätzlich auch dann pauschal mit 25 Prozent der Besteuerung unterworfen werden, wenn die Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offensteht. So der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 27.03....