Nicht in der Abbildung berücksichtigte schwebende Einstufungen sind noch nicht abgeschlossene Einstufungsverfahren der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI. 8. Nach der Definition des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (2017, S. 6) kann sich dieser sowo...