..." Recht auf Zweitmeinung lautet der Name eines Portals der Techniker Krankenkasse (TK) http://www.tk.de/tk/behandlungen/ zweitmeinung/recht-auf-zweitmeinung/213558 . DIeKasse informiert: ... „Jeder Versicherte hat das Recht, bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie einen anderen ...