(Unterschrift) Wichtig: Ist der Patient bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und nimmt der die Second Opinion erbringende Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teil, bitte unbedingt auch an die schriftliche Zustimmung zur Privatvergütung nach den Bestimmungen des Bundes- mantel...
(z.B.: Buchhändler), Rechnungen zu versenden, Angebote zu offerieren, Mitteilungen zu machen, konkrete Informationen einzuholen (z.B.: Touristikbranche), Vertragsdatenaustausch (z.B.: Versicherungswirtschaft), electronic commerce (virtuelles Kaufhaus).16Besonders der Handel ist stark am ...
Dabei stehen dem Arbeitseinkommen bestimmte Lohnersatzleistungen gleich, beispielsweise das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung oder das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung. de.wikipedia.org Das Urteil überrascht deshalb, weil in anderen Urteilen zu Lohnersatzleistung...
Unsere Außendienstmitarbeiter beraten sie gerne. Je nach Art der Prüfung erhalten Sie ein detailliertes, auf ihre Bedürfnisse angepasstes, individuelles Angebot. 2. Auftrag Nach Auftragserteilung beginnt in unserem Haus die Startphase. Wir planen mit Ihnen zusammen die Termine. Unsere Servicetec...
3.4 Es liegt im alleinigen Ermessen von CHL, Reisepakete, Hotelaufenthalte oder Reisezusatzleistungen aus folgenden Gründen zu stornieren oder zu verkürzen: höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, Terrorismus, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Regeln, Verordnung...
SGB XI durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Kran- kenversicherung e. V. aufgesetzt wurden. Die Pflegenoten, denen die Bewertungssystematik der Schulnoten zugrunde lag, wurden einschlä- gig kritisiert (Hasseler und Wolf-Ostermann 2010). ...
Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV), § 80a SGB XI, Qualitätssicherung, stationäre Altenpflege, Pflegeversicherung, Konzeptentwicklung, personelle und sächliche Ausstattung, Vergütung, Rechtliche Anforderungen, Wohnortnahe Versorgung, Entbürokratisierung. Ende der Leseprobe aus ...
Krankenversicherung, für die Unfallversicherung und für die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. Allgemeines. § 1545. Die Leistungen aus der Reichsversicherung sind festzustellen und zwar 1. auf dem Gebiete der Unfallversicherung von Amts wegen, 2. im übrigen auf Antrag. Die Fest...
•Sind Abrechnungsregeln durch den Anwender a ̈nderbar und zuerga ̈nzen?•Ko ̈nnen mehrere Wa ̈hrungen verwaltet werden?•Wie erkennt das System Intensivpatienten?•Sind die Regeln der Intensiv-Laborpauschale (Ziffer 437)hinterlegt?Fu ̈r die wirtschaftliche Situation der ...
Gesetzliche Krankenversicherung Arzthaftungsrecht und Leistungsgrenzen主要由Laum Dieter编写,在2012年被《Deutsches Aerzteblatt. Ausgabe A: aerztliche Mitteilungen》收录,原文总共9999页。