teilungsspielraum durch das ihn beaufsichtigende Gericht geht, sodass diesofortige Beschwerde erst im Fall der unterbleibenden Abhilfe (§ 572 ZPO) statthaftist.1)Eine Rechtsbeschwerde ist damit nur nach Maßgabe des § 574 ZPO statthaft.Im Fall einererfolgreichen Anfechtungist die ...
Dies ist naheliegend, da es in der Sache um die Überprüfung einer Entscheidung des Koordinators mit weitem Beurteilungsspielraum durch das ihn beaufsichtigende Gericht geht, sodass die sofortige Beschwerde erst im Fall der unterbleibenden Abhilfe (§ 572 ZPO) statthaft ist.1) Eine ...
(3) An die Stelle der sofortigen Beschwerde tritt die Beschwerde (§§ 172 bis 177). § 199 SGG Vollstreckungstitel (1) Vollstreckt wird 1. aus gerichtlichen Entscheidungen, soweit nach den Vor-schriften dieses Gesetzes kein Aufschub eintritt, 187 ...