Auslandsentsendung und Wohnungskosten | EY - Deutschland
Die notwendigen Kosten für eine Wohnung im Ausland aufgrund einer Entsendung können im Rahmen einer sogenannten doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sein. Die Finanzbehörden gehen allerdings davon aus, dass die Kosten nur insoweit notwendig