(einfacher) E‑Mail an die Beklagte versandt hatte.Sie erhielt keine Unzustellbarkeitsnachricht. Das LG Schwerinwies die Klage ab, wogegen sich die Berufung der Klägerin rich-tet.èDie Entscheidungdes Gerichts:Das OLG Rostock hatda-rauf hingewiesen, es beabsichtige, die Berufung durch ...