das Grundstückundder hierübererzieltenEinigungstehen,sie stelltjedochdie Erfüllungder eingegangenenVerbindlichkeitdar undleistetdamitkeinenBeitragzur gütlichen BeilegungdesRechtsstreits. Im Zusammenhang mit der Protokollie-rung von Auflassungenkommtes auch immerwieder zuFehlern:So kannz.B. eine ...