bürger alleinkönnen zu den durch die Verfassung einge-führten Stellen wählen und gewählt werden.Das Gesetz wird diejenigen Bedingungenaufstellen, unter welchen Kantonsbürger,die in einem andern Kanton politische Bür-gerrechte geniessen, wählen und gewähltwerden können.§. 5.Die...
freie Kauf undVerkauf der Landeserzeugnisse im Großenund im Kleinen, unter Beobachtung der dar-über aufzustellenden Gesetze gewährleistetseyn.§. 8.Alle Staatsbürger sind gleich vordem Gesetz. Es giebt im Kanton Aargaukeine Vorrechte des Orts, der Geburt, derPersonen und der Familien...