Diese Gewichtung zum JGG ist wohl historisch zu begründen, jedoch sollte der sozialpädagogische Teil, welcher im SGB VIII (KJHG) verankert ist, mehr in den Vordergrund gerückt werden. 2.Historische Entwicklung Aus heutiger Sicht werden in der Jugendgerichtshilfe zwei Aufgaben miteinander...
Zitiert nach: (http://www.bagjaw.de/arbeitsfelder.html#1) [Stand: 14.04.2006]. [3] SGB VIII (2002): §1 Absatz 3 Satz 1. Beck Texte im dtv. 24 Auflage. S. 16 [4] Vgl.: Geßner, Thomas (2004): Was benachteiligt wen und warum? Versuch einer Präzisierung des Konstrukt...
die gesellschaftliche Integration oder Wiedereingliederung von delinquenten Jugendlichen und Heranwachsenden zu fördern, indem geeignete Maßnahmen entwickelt, angeregt und umgesetzt werden. „Die JGH wirkt im Verfahren nach dem JGG