müssen.Ueber VerpfändungderHaus-undGrundbriefevonHerrnProf. Dr. FerdinandMschoffin Graz.PaulRoth hatzuerstin dieser Zeitschrift^X.345—357^unddann in seiner Darstellung des bayerischen Civilrechtes ^11.377 fg.^j auf eine eigentümliche, in den neueren Schriftenüberdas Pfandrecht fast ganz ^...